Das neue Datenschutzrecht – die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)
Ab Mai 2018 gilt in der Europäischen Union der gleiche Datenschutzstandard.
Zweck des Gesetzes ist der Schutz des Einzelnen, dass er nicht in seinem Recht auf informationelle Selbstbestimmung seiner personenbezogenen Daten beeinträchtigt wird. Man will den gläsernen Menschen verhindern.
Es geht um personenbezogene Daten wie Namen, Bilder, Telefonnummern und Adressen, aber auch Daten zu Nutzernamen, Profilbilder, IP-Adresse oder Cookie-IDs. Betroffen sind interne Personendaten (z.B. Mitarbeiter) als auch externe Daten, wie etwa von Kunden und Partnern.
Geregelt werden von der DSGVO, wie in Zukunft Daten gesammelt, gespeichert und genutzt werden dürfen.
Somit sind alle Behörden und Betriebe betroffen, die eine elektronische Kundendatenbank führen oder sogar vielleicht ein elektronisches Kundenmanagement-Werkzeug (CRM).
Vorsicht ist geboten, wenn im Unternehmen (1.) 10 oder mehr Personen mit dem Computer oder mobilen Endgeräten personenbezogene Daten verarbeiten (das erfordert einen Datenschutz-Beauftragten), (2.) auf einer Web-Site hinterlassen Kunden ihre Kontaktdaten oder anderweitig werden Daten erfasst und (3.) in Marketing-Maßnahmen, wie etwa Gewinnspiele werden personenbezogene Daten gespeichert.
Wenn man auf der sicheren Seite sein will, sollte man nur Daten speichern, die im Zusammenhang mit einem Auftrag stehen. Daten die in Zusammenhang mit dem Speichern von Kunden- und Mitarbeiterdaten stehen, sollten verschlüsselt werden.
Besteht im Detail weiter Unsicherheit, sollte man sich mit seinem IT-Systemhaus oder einem Rechtsanwalt in Verbindung setzen. Weiterbildungen zum Thema werden auch von der Handwerkskammer Mannheim Rhein-Neckar-Odenwald, bzw. auch teilweise von den Innungsverbänden.